Impressum
V. i. S. d. P.: Jens Becker (Geschäftsführer)
ecetera Trading GmbH
Max-Weber-Str. 6
D-25451 Quickborn
Tel.: +49 (0)4106 761 90 21
Fax : +49 (0)4106 761 90 22
E-Mail: info@ecetera.de
URL: www.ecetera.de
Handelsregister: HRB 12395 PI
Amtsgericht: Pinneberg
Umsatzsteuernummer: DE232365329
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der ecetera Trading GmbH, Stand Dezember 2016
1. Preise:
Unsere Preise sind freibleibend. Für die endgültige Berechnung gilt der zur Zeit der Lieferung gültige
Preis zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
2. Lieferbedingungen:
Einzelhandel: Mindestbestellwert: netto EURO 75,00 frei Haus ab netto EUR 150,00 Großhandel: Mindestbestellwert netto EURO 250,00 frei Haus ab netto EUR 500,00
Bei Lieferungen zwischen dem Mindestbestellwert und
der Frei-Haus-Grenze liefern wir frei Haus, berechnen
aber eine Vertriebskostenpauschale in Höhe von EUR 5,95.
Höhere Frachtkosten für Express-Fracht oder Termingut gehen zu
Lasten des Empfängers.
3. Zahlung:
Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren
wir 2 % Skonto, nach 30 Tagen ist die Zahlung netto fällig. Bei Bankeinzug
gewähren wir 3 % Skonto. Bei Überschreitung des Zahlungstermins
gerät der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. Im Falle
des Zahlungsverzuges sind Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem
jeweiligen Bundesbankdiskontsatz ab Rechnungsdatum fällig.
Bei Einzug der Forderung mittels eines Inkasso-Unternehmens, sind
zusätzlich sämtliche für diesen Vorgang entstehende Kosten vom
Kunden zu bezahlen. Gestatten wir unseren Kunden ausnahmsweise, den Kaufpreis in
Raten zu entrichten, so ist, wenn der Kunde mit einer Rate länger als
10 Tage im Rückstand ist, der gesamte Restkaufpreis fällig.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferte Ware bleibt bis zu vollständigen Bezahlung – bei der
Hereingabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung – unser
Eigentum. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ware wieder an
uns zu nehmen. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen eines
ordentlichen, üblichen Geschäftsverkehrs veräußern oder verwenden.
Pfändungen durch andere Gläubiger sind unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle der Weiterveräußerung gilt die Kaufpreisforderung im Zeitpunkt ihrer Entstehung als an uns abgetreten.
5. Mehr- oder Minderlieferungen:
Wir behalten uns für Druckaufträge und Sonderbestellungen eine
Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 20 % der bestellten Mengen
vor. In allen Fällen sind kleinere, unvermeidliche Abweichungen in
Papier (Nuance, Gewicht per m², Zähigkeit, Farbe und Druck
zulässig, sofern sie das handelsübliche Maß nicht übersteigen.
6. Lieferzeit:
Im Falle höherer Gewalt, welche die Lieferung der Ware beeinflusst oder unmöglich macht, können wir vereinbarte Lieferfristen angemessen verlängern oder vom Vertrag zurücktreten. Aus der Nichteinhaltung der Lieferzeiten können keine Ansprüche irgendwelcher Art geltend gemacht werden.
Bei Sonderbestellungen (nicht im Standardsortiment befindliche Artikel) und bei den Bestellungen, die zu einem späteren Zeitpunkt (Terminaufträge) geliefert werden sollen, können wir keine Auftragsstornierungen anerkennen bzw. frühestens nach Überschreitung des ursprünglich angegebenen Liefertermins um acht Wochen.
7. Verkaufsständer:
Verkaufsständer werden grundsätzlich gegen Bezahlung zur Verfügung gestellt. In Ausnahmefällen
liefern wir sie bei Bestellung einer kompletten Bestückung ohne Berechnung, jedoch LEIHWEISE. Das bedeutet, dass auf den Verkaufsständern nur unsere Ware präsentiert werden darf. Bei gravierenden Verstößen gegen diese Regel oder bei Beendigung der Zusammenarbeit durch den Kunden fordern wir diese auf, uns die Ständer frei Haus zurückzuschicken oder zu bezahlen.
8. Reklamationen:
Diese können nur anerkannt werden, wenn uns innerhalb von drei
Tagen eine Tatbestandsaufnahme des Spediteurs, des Paketdienstes oder der Post vorliegt. Handelsübliche bzw. geringfügige sowie
technisch bedingte Abweichungen sind kein Grund zur Beanstandung.
Bei der Fertigung von Papierwaren und ähnlichen Erzeugnissen ist
der Anfall einer verhältnismäßig geringen Anzahl von fehlerhafter
Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2 % der
gesamten Menge nicht zu beanstanden.
9. Rücksendung:
Werden von uns ohne vorhergehende Absprache nicht angenommen.
Sollten uns Retouren ohne Absprache erreichen, werden diese nicht gutgeschrieben.
10. Gerichtsstand:
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird für beide Teile Tostedt
vereinbart. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Wechsel- und Scheck-Klagen.
Für die gesamte Rechtsbeziehung mit unseren Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht.
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